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Maßnahme #29
Der Fahrzeugbestand des kommunalen Fuhrparks soll sukzessive auf Elektrofahrzeuge umgestellt werden.
Handlungsfeld: | Verwaltung |
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Zielgruppen: | Verwaltung |
Priortät: | hoch |
Umsetzungsstatus: | in Umsetzung |
Ziel: | Umstellung des Fuhrparks auf elektrische Antriebe und den Ausbau der Landeinfrastruktur |
Zeitliche Einführung: | bis 3 Jahre |
Der Fahrzeugbestand des kommunalen Fuhrparks soll sukzessive auf Elektrofahrzeuge umgestellt werden. Es wird nicht angestrebt, funktionsfähige Fahrzeuge außer Betrieb zu nehmen, um sie durch neue Fahrzeuge mit elektrischen Antrieben zu ersetzen.
Zusätzlich wird die Installation entsprechender Ladeinfrastruktur einbezogen, idealerweise aus eigenen Photovoltaik-Anlagen bzw. mit Ökostrom.
Zudem soll eine Ladeinfrastruktur den Mitarbeitenden und/oder der Öffentlichkeit zum Aufladen ihrer privaten E-Fahrzeuge zur Verfügung gestellt werden.
Da im Fuhrpark auch zahlreiche Sonderfahrzeuge in Betrieb sind, müssen weiterhin unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Umsetzbarkeit Alternativen geprüft werden. Im Bereich der Sonderfahrzeuge besteht derzeit noch das Problem, dass bereits alternative Technologien entwickelt wurden, diese jedoch am Markt aufgrund hoher Produktionskosten und/oder fehlender Infrastruktur noch nicht wettbewerbsfähig sind. Daher ist eine Antriebsumstellung im Bereich der Sonderfahrzeuge derzeit nur unter Ausnutzung von Fördermöglichkeiten umsetzbar.
Hauptveraltwortlich: | FD Zentrale Dienste und IT-Service |
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Mitarbeit durch: | Stab 71 - Klimaschutz |
Kosten und Finanzierung: | Bindung personeller Ressourcen, Kosten für die Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur |
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Minderungspotentzial Energie / THG: | Mittleres Einsparpotenzial bezogen auf den Endenergieverbrauch der Verwaltung |
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