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Maßnahme #17
Die Bürgerenergiegenossenschaften bieten den Bürgern und Bürgerinnen die Möglichkeiten finanzieller Beteiligungen an und investieren das Kapital vor Ort beispielsweise in Solarparks und Windkraftanlagen (WKA).
Handlungsfeld: | Bauen, Planen, Energie |
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Zielgruppen: | Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger, Lokale Energieversorger |
Priortät: | mittel |
Umsetzungsstatus: | in Umsetzung |
Ziel: | Bürgerenergiegenossenschaften leisten einen großen Beitrag für den Klimaschutz und schaffen wirtschaftliche Perspektiven für die Region. |
Zeitliche Einführung: | bis 3 Jahre |
Ehrenamtlich arbeiten regionale Bürgerenergiegenossenschaften am Ausbau der erneuerbaren Energien. Ihr Engagement beschleunigt die Energiewende und stärkt die Wirtschaft in der Region. Die Bürgerenergiegenossenschaften bieten den Bürgern und Bürgerinnen die Möglichkeiten finanzieller Beteiligungen an und investieren das Kapital vor Ort beispielsweise in Solarparks und Windkraftanlagen (WKA).
Der Erlös aus der Erzeugung sauberer, zukunftsfähiger Energie fließt dann zurück an die Bürger und Bürgerinnen. Das Geld bleibt somit in der Region und erhöht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des ländlichen Raums. Grüner Strom ist das Fundament der gesamten Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft. Er ersetzt zukünftig den deutlich teureren Kohle- und Atomstrom und ist gleichzeitig das Öl und Gas von morgen.
Die Gründung von Bürgerenergiegenossenschaften kann über das Klimaschutzmanagement der Stadt Celle unterstützt werden. Die Stadtwerke Celle betreiben verschiedene PV-Anlagen (Paul-Klee-Schule; P+R-Anlage am Bahnhof; Krippe in Groß Hehlen), an denen Bürger und Bürgerinnen beteiligt sind. Dieses Modell kann weiter ausgebaut werden.
Hauptveraltwortlich: | Bürgerenergiegenossenschaft, Stab 71 – Klimaschutz |
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Mitarbeit durch: | WKA-Betreiber, Energieversorgungsunternehmen, bestehende Bürgerenergiegenossenschaften. Im Klimaschutzkonzept für den Landkreis Celle ist ebenfalls eine Maßnahme zur Gründungsförderung für Bürgerenergie (Maßnahme 2.2) enthalten. |
Kosten und Finanzierung: | Pro Gründung können Kosten in Höhe von etwa 5.000 Euro veranschlagt werden. |
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Minderungspotentzial Energie / THG: | Das CO2-Minderungspotenzial kann sehr genau über die installierte Leistung und die erzeugten Strommengen pro Jahr erfasst werden. |
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